Handy für den Sprößling gekauft, ausprobiert und nichts tut sich? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Genauso wenig wie ein Handy, das schon nach wenigen Monaten den Geist aufgibt. Wir zeigen, was Sie dagegen tun können.
Tränen im Kinderzimmer sind nach dem Handy-Kauf fast schon vorprogrammiert. Denn ob schlappe Akkus, fehlerhafte Displays oder klemmende Tasten und egal, von welchem Hersteller das Handy stammt: Störungen oder Defekte bleiben nicht aus.
Erste Hilfe, letzte Rettung Bevor Sie bei einer Störung das Handy gleich zur Reparatur bringen, versuchen Sie zunächst einmal einige Hausmittel. Ausschalten, einschalten - und schon läuft das Gerät eventuell wieder. Wenn es nichts bringt, einfach raus mit dem Akku. Treten die Probleme weiterhin auf, versetzen Sie das Mobiltelefon in den Ursprungszustand. Das geht übers Handy-Menü, wo Sie meist unter dem Menüpunkt "Telefon-Einstellungen" fündig werden. Oft genügt auch ein einfaches Software-Update, um das Handy wieder flott zu kriegen. Wenden Sie sich dazu am besten an den Hersteller oder an den Shop, wo Sie das Handy gekauft haben. Hilft auch das Update nicht, folgt der nächste Schritt.
Gewährleistung vom Händler
Beim Kauf muss Ihnen der Verkäufer ein neues Handy frei von Sach- und Rechtsmängeln und mit allen in der Werbung zugesicherten Eigenschaften übergeben. Anders als bei der freiwilligen Garantie haben Sie darauf einen rechtlichen Anspruch. Die Gewährleistung können Sie bei einem mangelhafen Produkt innerhalb von zwei Jahren nach Kauf gegenüber dem Händler geltend machen - lassen Sie sich also von ihm nicht mit dem Hinweis auf den Hersteller abwimmeln. Grundsätzlich gilt: Tritt ein Handy-Defekt innerhalb der ersten sechs Monate auf, muss der Händler nachweisen, dass das Gerät bei Verkauf noch keinen Mangel aufwies. Danach allerdings kehrt sich die Beweislast um - und Sie müssen belegen, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt vorlag. Schwieriger Beweis Realistisch betrachtet, tun sich beide Parteien schwer mit dem Nachweis. Zeigt Ihr defektes Handy keine offensichtlichen Spuren - etwa nach einem Sturz oder dem Fall ins Wasser, haben Sie im ersten halben Jahr nach Kauf sehr gute Karten. Danach hält der Händler die besseren Trümpfe in der Hand - und Ihnen bleibt nur die Hoffnung auf seine Kulanz oder eine mögliche Hersteller-Garantie.
Ihre Ansprüche im Gewährleistungsfall
Wenn das Handy zickt, muss Ihnen der Verkäufer aufgrund der Gewährleistung ein mangelfreies Gerät liefern (Ersatzlieferung) oder das Mobiltelefon reparieren (Mangelbeseitigung). Gelingt ihm das nicht in angemessener Zeit (etwa 2 bis 3 Wochen), können Sie das kaputte Handy zurückgeben und Ihr Geld zurückverlangen (Wandlung). Oder Sie behalten das Gerät und fordern einen Preisnachlass (Minderung). Oder aber Sie verlangen ein mangelfreies Ersatzgerät. Zuvor müssen Sie dem Händler allerdings die Chance auf Nachbesserung geben. Im allgemeinen stehen ihm dabei zwei Reparaturversuche zu, mehr als drei sollten Sie jedoch auf keinen Fall hinnehmen. Tipp: Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich per Einschreiben mit Rückschein geltend. Mündliche Abreden, Telefongespräche und Mails sind weniger beweiskräftig.
Garantie vom Hersteller
Oft mit der Gewährleistung verwechselt, dabei aber etwas völlig anderes ist die Garantie vom Hersteller. Hier spielt der Zustand des Handys zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle. Auf den Inhalt der freiwillig gewährten Garantie haben Sie keinen Einfluss. Die Zusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Geräts über einen bestimmten Zeitraum - die konkreten Bedingungen finden Sie meist in der beiliegenden Garantieurkunde. Dabei gibt's zwischen den Handy-Herstellern deutliche Garantie-Unterschiede - etwa bei der Dauer, dem Umfang und auch bei der Vorgehensweise im Garantiefall sowie dem Nachweis des Anspruchs.
Garantie ohne Gewähr Aber Achtung: Die Garantie greift nicht, wenn Ihr Kind die Fehlfunktion des Handys durch "unsachgemäße physikalische Einwirkung" selbst verantwortet - also das gute Stück etwa mit ins Schwimmbecken genommen hat oder im Zorn gegen die Wand geknallt hat. Tritt ein Defekt innerhalb des zugesagten Zeitraums auf, können Sie sich grundsätzlich direkt an den Garantiegeber wenden - also im Normalfall an den Hersteller bzw. den autorisierten Kundendienst. Allerdings besitzt die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers Vorrang vor der Garantie des Herstellers. Daher unser Tipp: Bevor Sie die Garantie in Anspruch nehmen, sollten Sie sich die Bedingungen in der Garantie-Urkunde genau ansehen. Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist - vor allem innerhalb der ersten sechs Monate - ist es ohnehin meist lohnender, Ihre Ansprüche gegen den Händler geltend zu machen.
Fazit Probleme mit dem Handy schon kurz nach dem Kauf? Die Macken des Mobiltelefons müssen Sie nicht so einfach hinnehmen. Erster Ansprechpartner ist meist der Verkäufer/Händler, dann folgt der Hersteller - egal, ob Sie online oder in der Fußgängerzone gekauft haben. (Carl Schneider)